Steuerfüsse
Steuerfussentwicklung seit 1996
Bis Ende 2011 musste sich der Finanzhaushalt der Gemeinde Dänikon aufgrund der unterdurchschnittlichen Steuerkraft pro Einwohner mit seinem Gesamtsteuerfuss am Kantonalen Mittel der Steuerfüsse orientieren, um den Bezug des Steuerkraftausgleiches sicherzustellen. Mit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes per 01.01.2012 entfiel die Pflicht zur Einhaltung des Kantonalen Mittels für den Erhalt des Ressourcenausgleiches.
Die Entwicklung des Steuerfusses seit 1996 präsentiert sich wie folgt:
Steuerfuesse_ab_1996.pdf [pdf, 32 KB]