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Gemeinde Dänikon

 

Fahrbewilligung Waldschenke Altberg

Richtlinien für Ausnahmebewilligungen für das Befahren von Forst- und Feldwegen zur Waldschenke Altberg vom 02.03.2026

 

Richtlinien für Ausnahmebewilligungen für das Befahren von Forst- und Feldwegen zur Waldschenke Altberg vom 02.03.2026

Gestützt auf die Bestimmungen der Polizeiverordnung der Gemeinde Dänikon vom 18.06.2008 hat der Gemeinderat folgende Richtlinien erlassen:

  1. Für das Befahren von mit Fahrverbot belegten Forst- und Feldwegen in der Gemeinde Dänikon mit Personen- und Lieferwagen ist eine Bewilligung der Gemeinde erforderlich.

     
  2. Die Bewilligung ist vor der Benützung der Wege bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Das Gesuch hat Name und Adresse des Lenkers, die Art des Fahrzeuges, die Kontrollschild-Nummer, den Grund sowie das Datum der vorgesehenen Fahrt zu enthalten.

     
  3. Sofern die Voraussetzungen gemäss Ziffer 4 erfüllt sind, erteilt die Gemeindeverwal­tung eine entsprechende Bewilligung. Diese ist im Fahrzeug mitzuführen. Die Bedingungen der Bewilligung sind strikte einzuhalten. Insbesondere ist ein Taxibetrieb zur Waldschenke Altberg unzulässig.

     
  4. Bewilligungen dürfen von der Gemeindeverwaltung Dänikon nur erteilt werden:


    ●  für den Transport von gehbehinderten oder gebrechlichen Personen

    ●  für den Transport von schweren oder sperrigen Gütern

    Über die Erteilung weiterer Bewilligungen entscheidet der Polizeivorstand auf schriftli­ches Gesuch hin.
     

  5. Die Ausnahme-Fahrbewilligung wird gegen Vorauszahlung einer Verwaltungsgebühr von CHF 20 durch die Gemeindeverwaltung Dänikon ausgestellt. Von der Entrichtung dieser Gebühren werden gehbehinderte oder gebrechliche Personen sowie gemeinnüt­zige Institutionen und ortsansässige Vereine befreit.
     

  6. Die Bewilligungsinhaber sind verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen.
     

  7. Von der Bewilligungspflicht ausgenommen sind Fahrten der Eigentümer der Wald­schenke Altberg (ohne Gästetransport), deren Bevollmächtigte (Personal), der Waldeigentümer und der Funktionäre der Politischen Gemeinde Dänikon in Erfüllung ihrer Aufgaben. 
     

  8. Die Bewilligungsinhaber werden darauf hingewiesen, dass im Winter aus technischen Gründen die Naturstrassen im Wald nicht gepfadet werden können. Je nach Wetterlage kann das Anbringen von Ketten für die Zufahrt zur Waldschenke Altberg erforderlich sein.
     

  9. Für allfällige Schäden und / oder Bergungskosten wird von der politischen Gemeinde Dänikon keine Haftung übernommen. 

 

Dänikon, 02.03.2026, Gemeinderat Dänikon

 

Bewilligung für das Befahren von Forst- und Feldwegen zur Waldschenke Altberg - 02.03.2026.pdf [pdf, 733 KB]