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Gemeinde Dänikon

 

Einbürgerungen - Schweizer Bürger

Voraussetzung für Schweizer Bürger zum Erhalt des Gemeindebürgerrechts der Gemeinde Dänikon ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde Dänikon wohnhaft sind, ihr Lebensunterhalt gesichert ist und Sie über einen unbescholtenen Ruf verfügen.

Das schriftliche Einbürgerungsgesuch, richten Sie bitte an den Gemeinderat Dänikon. Ehepaare können ein gemeinsames Gesuch stellen. Kinder, welche unter der elterlichen Sorge der gesuchstellenden Person stehen, sind in das Gesuch einzubeziehen.

Für die Bearbeitung Ihres Gesuches benötigen wir die folgenden Unterlagen (nicht älter als 6 Monate):

  • Ausgefülltes Gesuchsformular um Aufnahme von Schweizern in das Bürgerrecht der Gemeinde Dänikon
  • Strafregisterauszug vom Bundesamt für Jusitz
  • Personenstandsausweis (für ledige Personen) vom Zivilstandsamt des Heimatorts
  • Familienschein (für verheiratete Personen) vom Zivilstandsamt des Heimatorts
  • Trennungs- oder Scheidungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftbescheinigung (von geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren unmündigen Kindern eingebürgert werden wollen)

 


Zuständige Abteilung