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Gemeinde Dänikon

 

Einbürgerungen - ordentliches Verfahren

Zielgruppe

Die ordentliche Einbürgerung gilt für folgende Personen:

  • Ausländerinnen oder Ausländer, die nicht mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind
  • Ausländerinnen oder Ausländer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft leben
  • minderjährige oder volljährige Kinder von Eltern, die nicht das Schweizer Bürgerrecht haben
  • ausländische Familien
     

Wichtigste Voraussetzungen

  • gültige C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung)
  • Insgesamt mindestens 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (die Jahre zwischen dem 8. und dem 18. Altersjahr zählen für die Berechnung doppelt).
  • Vor Gesuchseinreichung mindestens 2 Jahre Wohnsitz in Dänikon
  • Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, kein Bezug von Sozialhilfe in den letzten 3 Jahren, keine Steuerschulden etc.).
  • Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister.
  • Bestandener Deutschtest im Einbürgerungsverfahren (KDE) (Anmeldung erfolgt durch Gemeinde).
  • Bestandener Staatskundetest im Einbürgerungsverfahren (Anmeldung erfolgt durch Gemeinde).
     

Vorgehen

Erfülle ich die Einbürgerungskriterien?

Möchten Sie sich einbürgern lassen? Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung?

Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen, können Sie dies mit dem Einbürgerungs-Checker unverbindlich herausfinden.

Den Einbürgerungs-Checker finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamts des Kantons Zürich unter «Kann ich mich einbürgern lassen?». Gleichzeitig erhalten Sie auf dieser Webseite auch alle wichtigen Informationen zum Thema Einbürgerung.

 

Sind meine Daten beim Zivilstandsamt registriert?

Bevor Sie ein Einbürgerungsgesuch stellen, ist es wichtig, dass Sie sich zuerst beim Zivilstandsamt registrieren. Wenn Sie schon registriert sind, müssen Sie überprüfen lassen, ob die Daten aktuell sind. Die Registrierung oder die Aktualisierung der Daten ist kostenpflichtig.

Weitere Informationen zur Registrierung ihrer Daten beim Zivilstandsamt, sowie das Gesuchsformular finden Sie auf der Webseite des Gemeindeamts des Kantons Zürich

 

Gesuch online erfassen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie ihr Gesuch online erfassen und einreichen. Da sehen Sie auch, welche Dokumente Sie noch besorgen müssen. Die Vorlagen für die benötigen Dokumente finden Sie ebenfalls unter dem gleichen Link.  

Sollten Sie Fragen zum Erfassen des Online-Gesuchs haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt des Kantons Zürich +41 43 259 83 81.

 

Test über Deutsch- und Grundkenntnisse

Bitte beachten Sie, dass die Nachweise über Sprach- und Grundkenntnisse in Dänikon erst nach Einreichung des Gesuchs überprüft werden. Diese Dokumente benötigen Sie bei der Einreichung des Gesuchs noch nicht.

Die Anmeldungen für den Sprach- und den Grundkenntnistest erfolgen über die Gemeindeverwaltung Dänikon, sobald wir das Gesuch vom Gemeindeamt des Kantons Zürich zur Weiterbearbeitung erhalten haben.

 

Gebühren

Bei der ordentlichen Einbürgerung erheben das Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie der Kanton und die Wohngemeinde Gebühren. Massgebend ist das Alter zum Zeitpunkt des Einbürgerungsentscheids. 

 

Haben Sie noch Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen weiter. Melden Sie sich einfach auf der Gemeindeverwaltung.

 

Links


Zuständige Abteilung