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Gemeinde Dänikon

 

Einbürgerungen - allgemeines

Sind Sie vor längerer Zeit in die Schweiz gezogen oder sogar hier geboren und aufgewachsen? Sie haben hier ein neues Zuhause gefunden, sind integriert und setzen sich mit dem Geschehen unseres Landes auseinander. Aus diesem Grund haben Sie den Wunsch in das Schweizer Bürgerrecht aufgenommen zu werden.

Als erstes gilt es herauszufinden, welches Verfahren für Sie das richtige ist.

Erleichtertes Verfahren

Das erleichterte Verfahren ist für Personen, die besondere Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel Personen, die mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.

Ordentliches Verfahren

Das ordentliche Verfahren ist das normale Verfahren, das für alle Personen gilt, die seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz wohnen und eine C-Bewilligung haben.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

Ebenfalls können Schweizer Bürgerinnen und Bürger das Bürgerrecht ihrer Wohngemeinde beantragen.

Dauer des Verfahrens

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Für das Einbürgerungsverfahren auf kommunaler Ebene ist der Gemeinderat zuständig. Am Verfahren beteiligen sich aber auch kantonale Behörden sowie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement.

 

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Zuständige Abteilung